Neue VITAL- und deutsche Aktionswerte – Welche Konsequenzen hat das für die Lebensmittelindustrie?
Das australische Allergen Bureau publizierte im Jahre 2007 die sogenannten VITAL-Werte. Hierbei steht VITAL für Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling, also die freiwillige Kennzeichnung von zufälligen Allergenspuren in Lebensmitteln. Diese Daten wurden nun auf Basis von klinischen Studien und Literaturrecherchen aktualisiert und sollen im März 2012 publiziert werden. In der ersten Fassung wurden die VITAL-Werte auf Basis einer 5 g Portion ausgedrückt. VITAL 2.0 berücksichtigt hier die üblichen Verzehrsmengen der Produkte.
Neben diesen Neuerungen bei VITAL diskutieren auch die deutschen Behörden, ob landesweite Aktionswerte für die Allergenkennzeichnung eingeführt werden sollen. Ein Bundesland hat bereits mögliche Aktionswerte publiziert.
Die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie bei der Einführung von Aktionswerten sind weitreichend, denn zuvor war die Allergenkennzeichnung auf die Nachweisbarkeit des Allergens reduziert (z. B. bei sogenannten Dipsticks). Bei Einführung von Aktionswerten wird aber eine Mengenbestimmung notwendig. Diese bieten den Lebensmittelproduzenten aber auch eine große Chance, Ihre Reinigungsprozesse maßzuschneidern und die Risikoabwägungen neu zu führen.
Aber erlaubt die existierende Analytik die akkurate Bestimmung der gesetzten Aktionswerte überhaupt? Welche Fallstricke gibt es?
Um Sie aktuell über diese neuen Entwicklungen zu informieren haben wir für Sie die Eurofins Allergen Konferenz am 22. März in Hamburg, Deutschland organisiert.
Am 23. März wird auch ein 45 minütiges Webinar zum Thema Aktionswerte und Analytik von Allergenen gehalten, am
25. April ein weiteres zum Thema 'Gluten-frei Kennzeichnung:Zuverlässigkeit und Produkthaftung'. Bei Interesse an unseren Webinaren können Sie sich gerne in unsere Webinar Mailingliste eintragen, oder direkt für diese und weitere Webinare auf unserer Webseite registrieren.